Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h. Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht. 1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug muss entweder beschrieben sein als PKW Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht 2. Voraussetzung: Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein. Die Bereifung des Anhängers : darf nicht älter als 6 Jahre sein müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung des Anhängers Transport Anhänger: ohne hydraulische Stoßdämpfer : 0,3 mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern : 1,1 oder 1,2* Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern : 0,8 oder 1,0* die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn: einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt. oder das Zugfahrzeug: ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Kontaktbelegung für 7 Polige Stecker | |||
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Nr. der Klemme | Kabelfarbe | Bezeichnung | Belegung der Klemme |
1 | gelb | L | Blinker links |
2 | blau | 54g | Nebelschlußleuchte |
3 | weiß | 31 | Masse |
4 | grün | R | Blinker rechts |
5 | braun | 58R | Rückleuchte rechts |
6 | rot | 54 | Bremsleuchten |
7 | schwarz | 58L | Rückleuchte links |